Unsere Deck- und Einstellbedingungen

 

Allgemeine Bestimmungen


Es gelten, die allgemeinen Deck- und Einstellbedingungen der Hengststation

Hof Perlberg
(Aushang Hengststation Hof Perlberg, Stand 2024).

Auszugsweise einige Punkte:

  • Vor der ersten Bedeckung ist der Deckschein mitzubringen.

  • Vor der Inanspruchnahme des Beschälers ist das Deckgeld zu entrichten.

  • Bei Nichtträchtigkeit ermäßigt sich das Deckgeld in der nächsten Decksaison für diese Stute um 150 €.



Zuchthygienebestimmungen


Dem Hengst dürfen zur Bedeckung nur geschlechtsgesunde Stuten zugeführt werden. Alle Stuten (außer Stuten mit Fohlen nach normal verlaufender Geburt, d.h. wenn kein Eingriff vorgenommen wurde und keine Verletzungen gestanden sind) müssen in der Rosse bakteriologisch auf CEM untersucht werden!

Die Tupferprobe darf nicht älter als 4 Wochen sein und das Ergebnis ist vor der ersten Bedeckung vorzulegen.

Tägliche tierärztliche Kontrolle durch unseren Stationsarzt Hans-Günter Höhl.

Große Gastboxen und Weiden stehen nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch und zeigen Ihnen unsere Hengste gerne nach vorheriger telefonischer Anmeldung.